Christopher Klein
Partner
Rechtsanwalt
Herr RA Klein wurde nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und dem Referendariat in Niedersachsen 2017 als Rechtsanwalt zugelassen. Aufgrund seiner guten Leistungen als freier Mitarbeiter, ist Herr RA Klein seit dem 01.07.2024 Partner in der Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen PartGmbB.
Während seiner Tätigkeit für die Kanzlei Teuber, Fricke, Barner und Klein in Celle legte er seine Tätigkeitsschwerpunkte auf das Straf- und Zivilrecht. Neben den Bereichen Wirtschafts- und Medizinstrafrecht, legt RA Klein einen besonderen Fokus auf das Pflegestrafrecht, um die Akteure in der Pflege vor unberechtigten Vorwürfen zu schützen und eine optimale Verteidigung zu bieten.
Gerade die spezifischen Branchenkenntnisse der Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen versetzten RA Klein in die Lage, sowohl ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen als auch Pflegekräfte bei strafrechtlichen Vorwürfen und in Ordnungswidrigkeitenverfahren seriös und erfolgreich zu verteidigen.
Neben dem Pflegestrafrecht berät und vertritt RA Klein unsere Mandantschaft in allen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Bereichen.
RA Klein unterstützt darüber hinaus ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bei Pflegesatzverhandlungen und bei Vereinbarungen mit dem Sozialhilfeträger über Investitionskosten.