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Pflegerecht
Dem Pflegerecht sind im Wesentlichen die Regelungsbereiche der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) sowie im weiteren Sinne das zivilrechtliche Haftungsrecht, das Pflegestrafrecht und der Unternehmenskauf zuzuordnen. Hierzu gehören u.a. die Bereiche:
Soziale Pflegeversicherung
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
- Einstufungen
- Recht der Pflegeeinrichtungen
- Versorgungsvertrag (z.B. Abschluss und Kündigung)
- Finanzierung von Pflegeeinrichtungen
- Pflegesatzverhandlungen
- Unternehmergewinn
- Personalkosten
- Vergütungsvereinbarung
- Investitionskosten
- Spahnstelle
- ärztliche Kooperationsverträge
- Datenschutz in der Pflege
- Qualitätssicherung
- Qualitätsprüfungen
- Pflege-TÜV
- Kürzungs- und Regreßverfahren
- Auswirkungen aktueller Gesetzgebung
Kauf und Verkauf von Pflegeeinrichtungen
- Unterstützung bei Due Diligence
- Prüfung und Entwurf Unternehmenskaufverträge
- Schadensersatz bei Pflichtverletzungen
Pflegeimmobilien
- Gestaltung und Überprüfung von Pachtverträgen von Pflegeimmobilien
- Änderung und Beendigung von Pachtverträgen
Haftung in der Pflege
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen (z.B. Sturz, Falschmedikation)
- Durchsetzung von eigenen Schadensersatzansprüchen (z.B. bei Pflegefehlern)
Ordnungswidrigkeitenrecht
Abwehr von Vorwürfen der Ordnungswidrigkeit, z.B.
- unterlassene Anzeigen
- Verstoß Fachkraftquote
- Prüfungsverstöße
- Untersagungsverfügungen
Pflegestrafrecht
Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen, z.B.
- Abrechnungsbetrug
- Veruntreuung
- Körperverletzung
- Misshandlung
- Tötungsdelikte
- Schweigepflichtverstöße