Wir unterstützen Sie im Sozialrecht!

Der Schwerpunkt unserer sozialrechtlichen Tätigkeit liegt im

  • Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)

  • Beitrags- und Sozialversicherungsrecht (SGB IV)

Ferner übernehmen wir je nach Einzelfall auch Mandate aus den Bereichen

  • Arbeitsförderung (SGB III)
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Rentenversicherungsrecht (SGBVI)
  • Unfallversicherungsrecht (SBG VII)
  • Recht behinderter Menschen (SGB IX)

Das Sozialrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet mit vielen Spezialproblemen.

Im Beitrags- und Sozialversicherungsrecht geht es u.a. um folgende Rechtsfragen:

  • Welche Personen sind in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung versicherungspflichtig?
  • Wie kann der Status der Versicherungspflicht bzw. –freiheit rechtssicher überprüft werden?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um entweder eine Versicherungspflicht oder –freiheit zu erreichen?
  • Welches Arbeitsentgelt unterliegt der Sozialversicherung?
  • Welche Rechte und Pflichten haben Betroffene bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger?
  • Wie ist mit Beitragsnachforderungen, Verzugszinsen und Säumniszuschlägen umzugehen, und welche Rechte hat der Betroffene?

Die Erfahrung zeigt, dass viele Bescheide der Sozialversicherungsträger und Feststellungen des Zolls rechtlich fehlerhaft sind und bei einer gerichtlichen Überprüfung keinen oder nur noch teilweise Bestand haben.

Die Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragen ist eines der wichtigsten Kompetenzfelder von Fachanwälten für Sozialrecht, nicht aber von Steuerberatern.

Auch dem strafrechtlichen Vorwurf der Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen (§ 266a StGB) sollte nicht ohne einem erfahrenen Sozialrechtler begegnet werden. Gerade Staatsanwälte und Strafrichter sind häufig mit den spezifischen sozialrechtlichen Abgrenzungsfragen überfordert, weshalb eine kombinierte sozial- und strafrechtliche Vertretung erfolgsversprechender ist.

Bei unserer Tätigkeit im Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsrecht geht es im Wesentlichen um die Leistungsansprüche der Versicherten gegen die Sozialversicherungsträger.