Einleitung

Auf unserer Schwerpunktseite Pflegesatzverhandlungen möchten wir Ihnen Informationen rund um das Thema Vergütungsverhandlungen für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeheime, also für Pflegeeinrichtungen, geben.

Für viele Pflegedienste und Heimbetreiber ist das Thema Pflegesatzverhandlungen kaum zu durchdringen. Sofern Steuer- oder Unternehmensberater beteiligt sind, werden die Zahlen, Kalkulationen oder Drittvergleiche gerne „mystifiziert“, um kein „Herrschaftswissen“ preiszugeben. Auch die Kostenträger (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) tragen ihren Anteil zum „Mysterium“ Pflegesatzverhandlungen bei, in dem z.B. in jedem Bundesland verschiedene Kalkulationsraster für die Pflegesatzverhandlungen vorgegeben werden. Zudem besteht eine regelrechte „Datensammelwut“ der Kostenträger, so dass deren häufige Hinweise auf „irgendeinen Durchschnitt oder regionale Vergleichszahlen“ einen Einrichtungsträger hilflos zurück lassen. Ein faires transparentes Verfahren ist dies nicht.

Die aktuelle Pflegereform verschärft diese Situation, da gerade für freie nicht tarifgebundene Träger völlig neue und für alle Beteiligten häufig unklare „Spielregeln“ gelten.

Umso wichtiger ist es, als Betreiber einer Pflegeeinrichtung den Durchblick zu behalten. Immerhin geht es um die Finanzierung der Einrichtung und damit um Ihre Existenzgrundlage.

Die Vergütung der stationären Pflegeeinrichtungen ist im Wesentlichen in § 84 und § 85 SGB XI geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen

  1. der Kalkulation der Pflegesätze, wozu insbesondere Sach- und Personalkosten gehören,
  2. das Verfahren zur Vorbereitung, Durchführung und Abschluss der Pflegesatzverhandlungen sowie
  3. der anschließenden Heimentgelterhöhung gegenüber den Bewohnern.

Wir wollen mit dieser Schwerpunktseite Grundlagen vermitteln und Strategien aufzeigen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann und will diese Seite nicht leisten. Hierfür benötigen Sie einen kompetenten Rechtsanwalt, der wegen den Abgrenzungsfragen Spezialist im Arbeits- und Pflegeversicherungsrecht sein sollte.

Die Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen berät und unterstützt ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Pflegedienste der häuslichen Intensivpflege bei der Kalkulation, Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Pflegesatzverhandlungen. Unser Ziel ist es, für Transparenz zu sorgen, um gemeinsam mit unserer Mandantschaft erfolgreiche Pflegesatzverhandlungen durchzuführen.

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