Frank Kälble

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Nach seiner juristischen Ausbildung in Hannover, Celle und Neuseeland, ist RA Kälble seit 1997 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Von 1998 bis März 2018 war er Partner der Anwaltskanzlei Addicks & Kälble, die sich bereits auf die rechtliche Beratung von Pflegeeinrichtungen spezialisiert hatte. Nach dem Ausscheiden von RA Addicks richtete RA Kälble seine Anwaltstätigkeit kompromisslos auf die Pflegebranche aus und gründete die Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen – Fachkanzlei für Arbeits-, Heim- und Pflegerecht.

Seit 2000 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwalt für Sozialrecht. Von 2000 bis 2020 war er Fachanwalt für Familienrecht.

Als Spezialist im Arbeits- und Pflegerecht berät und vertritt RA Kälble stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen bundesweit. Er ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Gerichten, außer vor dem BGH in Zivilsachen.

Herr RA Kälble war von Juni 2019 bis zu deren Auflösung im Jahr 2021 in die Ethikkommission der Pflegekammer Niedersachsen berufen worden. In der deutschlandweit ersten Ethikkommission einer Pflegekammer wurden berufsethische Fragen und Probleme behandelt, die sich aus dem Aufgabenbereich der Pflege ergeben. Mit Gründung der niedersächsischen Ethikkommission für Berufe in der Pflege zum 01.01.2023 wurde er als Mitglied des 17-köpfigen Gremiums berufen, um mit der Ethikkommission Angehörigen der Berufe in der Pflege und deren Organisationen in der täglichen Praxis Orientierung zu geben und eine Hilfestellung für Entscheidungen in der Pflege zu bieten (vgl. § 1 EKPflVO).

Er ist Vorstandsmitglied im Arbeitsrechtsforum Hannover, einem seit 1998 bestehendem Zusammenschluss von Spezialisten für den Austausch von Expertenwissen in den Bereichen Arbeits- und Dienstvertragsrecht.

Von der IHK Hannover-Hildesheim wurde er in verschiedene Prüfungsausschüsse, u.a. in die Ausbildungslehrgänge Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen, Personalfachkaufleute und Betriebswirte, berufen.

Ferner ist RA Kälble regelmäßig als Dozent in der Fortbildung für Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, für Berufsverbände der Pflege, für Behörden sowie für Arbeitgeber tätig. Hierdurch kann er nicht nur seine besonderen arbeits- und sozialrechtlichen Fachkenntnisse unter Beweis stellen, sondern auch seine Fähigkeit umsetzen, komplexe Sachverhalte und schwierige Rechtsfragen praxisnah zu vermitteln und zu lösen.

Schließlich veröffentlicht er als Autor Fachbeiträge zu Themen aus den Bereichen Arbeits-, Sozial-, Heim- und Pflegerecht.