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Die Verteidigung im Pflegestrafrecht

Die Pflegebranche hat ihre eigenen Besonderheiten. Oberstes Ziel ist das Wohl und der Schutz der anvertrauten Bewohner und Patienten.
Gerade deswegen wiegen häufig die gegenüber einer stationären Pflegeeinrichtung, einem  ambulanten Dienst oder direkt gegen die Pflegekraft erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe besonders schwer. Egal ob die Vorwürfe von Bewohnern, Patienten, Angehörigen, der Heimaufsicht, dem MDK oder der Staatsanwaltschaft erhoben werden. Die Geschäftsführung, die Einrichtungsleitung, die PDL und alle Pflegekräfte stehen dabei immer in einem besonderen Fokus der Strafermittlungsbehörden.

WAS SIND DIE BESONDERHEITEN IM PFLEGESTRAFRECHT?

Strafrechtliche Vorwürfe sind nie auf die leichte Schulter zu nehmen. Dies gilt besonders für die Pflegebranche. Gerade die handelnden Personen in der Pflegebranche haben es meist mit schwer kranken und hilflosen Menschen zu tun, die besonders schutzwürdig sind. Von Gesundheitsschäden über Körperverletzung bis hin zum Tot von Bewohnern und Patienten reagieren die beteiligten Aufsichtsbehörden deshalb sehr sensibel. Bereits bei kleinen Anlässen oder geringen Verdachtsmomenten werden schnell Ermittlungen wegen fahrlässigen Köperverletzungs- oder sogar Tötungsdelikten eingeleitet.

Ebenso sehen die länderspezifischen Heimgesetze vor, dass Betreiber, Heimleiter und Fachkräfte persönlich geeignet sein müssen, damit sie im Pflegebereich tätig sein dürfen. Ungeeignet sind dagegen Personen, die bspw. strafrechtlich verurteilt wurden. Dadurch sollten diese Personen sehr darauf achten, dass es nicht zu strafrechtlichen Verurteilungen kommt.

WELCHE VORWÜRFE KOMMEN IN BETRACHT?

Im Bereich der Pflegebranche kommt es wiederkehrend zu einer Vielzahl von Vorwürfen, die die Beschuldigten begangen haben sollen. Insbesondere (fahrlässige) Körperverletzungsdelikte, fahrlässige Tötung, Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und sexuelle Belästigung werden Pflegekräften immer wieder vorgeworfen. Aber auch (Abrechnungs-)Betrug, Untreue, Diebstahl usw. stehen regelmäßig im Fokus der Ermittlungsbehörden. Selbst Scheinselbstständigkeit und der damit verbundene Vorwurf der Veruntreuung von Arbeitnehmerbeiträgen ist ein wiederkehrendes Problem.

WAS KANN ICH TUN?

Sofern Sie beschuldigt werden eine Straftat begangen zu haben, ist es regelmäßig ratsam zunächst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen.

Sollte Ihnen ein Ermittlungsverfahren bekannt gegeben worden sein, eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen bzw. der Einrichtung stattgefunden haben, ein Strafbefehl erlassen oder eine Anklage erhoben worden sein, sollten Sie spätestens jetzt umgehend einen Strafverteidiger aufsuchen. Besser ist es jedoch, sich bereits in Zweifelsfällen frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um ggf. frühzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Auch wenn Ihnen die Ermittlungsbehörden (z.B. Polizei oder Staatsanwälte) etwas anderes suggerieren. Sie sollten die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter nehmen, zumal häufig nur „kriminalistische Finesse“ hinter solchen Aussagen steckt, um relevante Informationen zu erhalten.

Wir stehen Ihnen gerne bei Ihrer Verteidigung zur Seite. Wir kennen das Strafrecht und die Pflegebranche, somit das Pflegestrafrecht. Damit sind Sie bei uns in guten Händen.