Einleitung

Die Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen bietet Ihnen auf der Schwerpunktseite Scheinselbständigkeit Informationen rund um das Thema Sozialversicherungspflicht von „Schein“-Selbständigen an.

Wir wollen mit dieser Seite Problembewusstsein schaffen, Grundlagen vermitteln und Strategien aufzeigen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann und will diese Seite nicht leisten. Hierfür benötigen Sie einen kompetenten Rechtsanwalt, der wegen den Abgrenzungsfragen Spezialist im Arbeits- und Sozialrecht sein sollte.

Herr RA Frank Kälble ist Fachanwalt im Arbeits- und Sozialrecht. Als Kenner der Materie Scheinselbständigkeit doziert Herr RA Kälble zu diesem Thema auch vor Fachanwälten für Arbeits- und Sozialrecht. Unterstützt wird er von RA Martin Rokahr, der bei Ermittlungs- und Strafverfahren als engagierter Strafverteidiger einschreitet.

Die Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen berät und vertritt Unternehmen, Behörden und Selbständige, die mit dem Risiko Scheinselbständigkeit konfrontiert sind.

Bei jeder Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer, freien Mitarbeiter, Soloselbständigen, einer Honorarkraft o.ä. kann eine Scheinselbständigkeit in Betracht kommen. Sie sollten deshalb möglichst noch vor Aufnahme der Zusammenarbeit geeignete Maßnahme einleiten, wozu auch die Beratung durch einen Rechtsanwalt gehört.

Erfahren Sie,