Zeitplan Pflegereform 2021/22

Reformschritte
Bis 30. September 2021 Spitzenverband Bund der Pflegekassen erlässt Richtlinien, insbesondere zu den Verfahrens- und Prüfungsgrundsätzen zur Einhaltung der § 72 Abs. 3a und 3 b SGB XI.
Bis 30.9. bzw. 31.10.2021 Meldung tarifgebundener PE über DCS über anzuwendender TV und deren Entlohnungen.
1. Januar 2022 Pflegekasse übermittelt für jeden Pflegebedürftigen die Bezugszeiten von vollstationären Pflegeleistungen nach § 43 SGB XI.
Ab 1. Januar 2022 PK zahlt Leistungszuschlag für Bewohner.
Bis 28. Februar 2022 Meldung PE, welcher Tarifvertrag gelten soll, bzw. die „Anlehnung“ erfolgen soll. Gilt als Antrag auf Änderung Versorgungsvertrag.
Bis 1. Juli 2022 Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt in Richtlinien das Nähere zur Durchführung des Nachweises für die Bezahlung „tariflicher Gehälter“ fest.
20. Juli 2022 Späteste Aufforderung zu Pflegesatzverhandlung mit Beginn zum 01. September 2022, wenn noch keine „Tarifgehälter“ verhandelt wurden.
31. August 2022 Späteste Änderung des Versorgungsvertrages durch Anpassung an § 72 Abs. 3, 3a oder 3b SGB XI, mit Wirkung zum 01.09.2022.
Ab 01. September 2022 Zahlung von „Tarifgehältern“, ansonsten droht Kündigung Versorgungsvertrag.
Ab 1. Juli 2023 Neue Personalbemessung, § 113c SGB XI.
1. Januar 2026 Ende der Spahnstellen, § 8 Abs. 6 SGB XI.