Christopher Klein

Rechtsanwalt
freier Mitarbeiter

Herr RA Klein wurde nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und dem Referendariat in Niedersachsen 2017 als Rechtsanwalt zugelassen.

Während seiner Tätigkeit für die Kanzlei Teuber, Fricke, Barner und Klein in Celle legte er seine Tätigkeitsschwerpunkte auf das Straf- und Zivilrecht. Neben den Bereichen Wirtschafts- und Medizinstrafrecht, legt RA Klein einen besonderen Fokus auf das Pflegestrafrecht, um die Akteure in der Pflege vor unberechtigten Vorwürfen zu schützen und eine optimale Verteidigung zu bieten.

Gerade die spezifischen Branchenkenntnisse der Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen versetzten RA Klein in die Lage, sowohl ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen als auch Pflegekräfte bei strafrechtlichen Vorwürfen und in Ordnungswidrigkeitenverfahren seriös und erfolgreich zu verteidigen.

Neben dem Pflegestrafrecht berät und vertritt RA Klein unsere Mandantschaft in allen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Bereichen.

RA Klein unterstützt darüber hinaus ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bei Pflegesatzverhandlungen und bei Vereinbarungen mit dem Sozialhilfeträger über Investitionskosten.

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V.  in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV.