Wir unterstützen Sie im Vertragsrecht!

Aufgrund unserer Spezialisierungen und Erfahrungen stehen wir Ihnen gerne bei dem Entwurf und/oder der Überprüfung von Verträgen insbesondere in den nachstehenden Bereichen zur Verfügung:

  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Dienstverträge
  • Dozentenvereinbarungen
  • freie Mitarbeiter
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Patientenverfügungen
  • Tarifverträge
  • Unternehmenskaufverträge
  • Vereins- und Verbandssatzungen
  • Vorsorgevollmachten

Sind Sie Fachanwalt für Vertragsrecht?

Immer wieder müssen wir diese Frage verneinen, weil es einen „Fachanwalt für Vertragsrecht“ schlicht nicht gibt. Es kann ihn auch nicht geben, weil Verträge in fast allen Rechtsbereichen vorkommen.

So gibt es z.B. Reiseverträge, Softwareverträge, Lizenzverträge, Patentverträge, Kommissionsverträge, Speziallieferverträge, internationale Verträge, Versicherungsverträge oder Werbeagenturverträge.

Die Befassung mit jedem Vertrag setzt voraus, dass Ihr Berater die erforderlichen Rechtskenntnisse auf dem Rechtsgebiet mitbringt, dem der Vertrag zugeordnet ist. Häufig sind dies mehre Rechtsbereiche. So kann z.B. kein Arbeitsvertrag ohne arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Kenntnisse verlässlich entworfen oder beurteilt werden.

Wir werden deshalb nur Verträge entwerfen und prüfen, die wir aufgrund unserer Fachkenntnisse und Erfahrungen in allen Facetten durchdringen und gestalten können. Hierzu gehören insbesondere die Vertragsarten aus der linken Spalte.

Bitte beachten Sie, dass es „gute Verträge auf Knopfdruck“ nicht gibt. Das schnell aus einem Mustervertragsbuch oder aus dem Internet kopierte bzw. heruntergeladene Vertragsmuster ist und bleibt ein Muster. Es kann – und will – die Besonderheiten Ihres konkreten Falls nicht berücksichtigen. Die zunächst kostengünstig anmutende Verwendung von Mustertexten erweist sich allzu oft als besonders teuer. In Mustertexten ist häufig das nicht geregelt, was Sie regeln wollten oder sollten. Im Streitfall müssen Sie sich auf den Vertrag verlassen können. Eine fehlende oder falsche Formulierung kann einen teuren Prozessverlust, bis hin zum persönlichen Ruin bedeuten.