Martin Rokahr
Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften legte Herr Rechtsanwalt Rokahr das 1. Staatsexamen in Göttingen und das 2. Staatsexamen in Braunschweig ab. Nach einer Tätigkeit in einer überregional ausgerichteten Rechtsanwalts- und Notarkanzlei, gründete er die Anwaltskanzlei Rokahr, zunächst mit Sitz in Barsinghausen und Hannover. Seit 2018 unterstützt er die Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen, insbesondere im Heimrecht und der bundesweiten Verhandlung von Investitionskosten.
Während der Zusammenarbeit mit Herrn RA Kälble hat sich sein Interesse am Heim- und Pflegerecht, als Teil des öffentlichen Verwaltungsrechts, stark entwickelt. Besonders im Heimvertragsrecht und im Heimrecht mit den öffentlich-rechtlichen Beziehungen der sozialen Leistungserbringer zu den Aufsichtsbehörden, hat sich Herr RA Rokahr bereits ein kompliziertes Tätigkeitsfeld erfolgreich erschlossen. Herr RA Rokahr vertritt Sie bei Problematiken mit den Heimaufsichten und Pflegekassen.
RA Rokahr doziert und schult Teilnehmer aus der Pflegebranche zu heim-, pflege- und strafrechtlichen Themen.
Er ist Mitglied im Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V., im Deutschen Anwaltverein e.V. und im Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV e.V.
Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte:
- Heimrecht
- Heimvertragsrecht
- Investitionskosten
- Heimkosteninkasso
- Pflegestrafrecht
- Strafrecht