Martin Rokahr

Partner
Rechtsanwalt

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften legte Herr Rechtsanwalt Rokahr das 1. Staatsexamen in Göttingen und das 2. Staatsexamen in Braunschweig ab. Nach einer Tätigkeit in einer überregional ausgerichteten Rechtsanwalts- und Notarkanzlei, gründete er die Anwaltskanzlei Rokahr, zunächst mit Sitz in Barsinghausen und Hannover. Seit 2018 unterstützt er die Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen, insbesondere im Heim- und Pflegestrafrecht.

Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit, ist Herr RA Rokahr seit 2020 Partner in der Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen.

RA Rokahr hat bereits den Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht erfolgreich bewältigt. Derzeit bereitet er sich auf den Erwerb des Fachanwaltstitels im Strafrecht vor.

Während der Zusammenarbeit mit Herrn RA Kälble hat sich sein Interesse am Heim- und Pflegerecht, als Teil des öffentlichen Verwaltungsrechts, stark entwickelt. Besonders im Heimvertragsrecht und im Heimrecht mit den öffentlich-rechtlichen Beziehungen der sozialen Leistungserbringer zu den Aufsichtsbehörden, hat sich Herr RA Rokahr bereits ein kompliziertes Tätigkeitsfeld erfolgreich erschlossen. Herr RA Rokahr vertritt Sie bei Problematiken mit den Heimaufsichten und Pflegekassen.

Daneben gilt sein Interesse dem Strafrecht, wobei er dem Pflegestrafrecht, also der Bewältigung von strafrechtlichen Risiken von ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen, besonders zugeneigt ist.

Durch seine Erfahrung im Bereich der Scheinselbständigkeit, unterstützt er ferner Mandanten, die sich Beitragsforderungen der Deutschen Rentenversicherung und strafrechtlichen Vorwürfen wegen Veruntreuung von Arbeitnehmerbeiträgen, ausgesetzt sehen.

RA Rokahr doziert und schult Teilnehmer aus der Pflegebranche zu heim-, pflege- und strafrechtlichen Themen.

Er ist Mitglied im Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V., im Deutschen Anwaltverein e.V. und im Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV e.V.

Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Heimrecht
  • Heimvertragsrecht
  • Heimkosteninkasso
  • Pflegestrafrecht
  • Strafrecht