Wir unterstützen Sie im Pflegestrafrecht!

Pflegestrafrecht

Im Pflegestrafrecht werden Delikte verteidigt, die im Zusammenhang mit der stationären und ambulanten Pflege stehen.

Strafrecht

Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen, z.B.

  • Abrechnungsbetrug
  • Veruntreuung
  • Körperverletzung
  • Misshandlung
  • Tötungsdelikte
  • Schweigepflichtverstöße

Ordnungswidrigkeitenrecht

Abwehr von Vorwürfen der Ordnungswidrigkeit, z.B.

  • unterlassene Anzeigen
  • Verstoß Fachkraftquote
  • Prüfungsverstöße
  • Untersagungsverfügung
  • Vorwurf der Unzuverlässigkeit ggü. Geschäftsführern, Einrichtungsleitern oder PDL