Wir unterstützen Sie im Pflegestrafrecht!
Pflegestrafrecht
Im Pflegestrafrecht werden Delikte verteidigt, die im Zusammenhang mit der stationären und ambulanten Pflege stehen.
Strafrecht
Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen, z.B.
- Abrechnungsbetrug
- Veruntreuung
- Körperverletzung
- Misshandlung
- Tötungsdelikte
- Schweigepflichtverstöße
Ordnungswidrigkeitenrecht
Abwehr von Vorwürfen der Ordnungswidrigkeit, z.B.
- unterlassene Anzeigen
- Verstoß Fachkraftquote
- Prüfungsverstöße
- Untersagungsverfügung
- Vorwurf der Unzuverlässigkeit ggü. Geschäftsführern, Einrichtungsleitern oder PDL