Einleitung
Auf unserer Schwerpunktseite Pflegereform 2021/22 wollen wir Leistungserbringern in der Pflege Informationen zum neuen Leistungszuschuss für Bewohner, zur Entlohnung des Pflegepersonals nach Tariflöhnen und den zukünftigen Personalschlüsseln zur Verfügung stellen.
Durch die Verknüpfung der Zahlung von Tariflöhnen an den Versorgungsvertrag kommen erhebliche Umwälzung auf stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen zu. Damit Sie als Leistungserbringer in der Pflege überblicken können,
- was im Rahmen der Pflegereform auf Sie zukommt,
- welche Maßnahmen von Ihnen erwartet werden und
- welche Strategien zu entwickeln sind,
haben wir einige Informationen gesammelt.
Naturgemäß sind diese Informationen nur ein Auszug aus einer umfangreichen und vielschichtigen neuen – häufig unklaren – Rechtslage, weshalb diese unverbindlichen Informationen keine konkrete Einzelfallberatung ersetzen können.
Dennoch wünschen wir Ihnen einen hohen Erkenntnisgewinn.
Ihre Anwaltskanzlei
Kälble & Kollegen