Rechtsrechner

Mit den beiden Rechtsrechnern möchte ich Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln, ob und ggf. in welcher Höhe über eine Abfindung oder einen Unterhaltsbetrag verhandelt werden könnte.
Bitte beachten Sie jedoch die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise:

Abfindungsrechner

Im Arbeitsrecht gibt es grds. keinen Anspruch auf eine Abfindung. Die Arbeitsgerichte regen aber häufig bei Vergleichsverhandlungen die sog. Regelabfindung an, die mit dem Rechtsrechner berechnet werden kann. Je nach Einzelfall kann im Rahmen von Vergleichsverhandlungen die Abfindungssumme reduziert oder erhöht werden.

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Unterhaltsrechner

Im Familienrecht ist die Berechnung von Unterhalt eine sehr komplexe Angelegenheit. Zwar gibt es einige regionale Grundsätze, jedoch hängt das Ergebnis von vielen Umständen des Einzelfalles ab. Der Unterhaltsrechner geht von einem Standardfall in Niedersachsen bei unstreitigen Einkünften aus.

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Hinweis:
Die beiden Rechtsrechner können und wollen keine anwaltliche Beratung ersetzen. Jeder Einzelfall ist anders und kann zu völlig anderen Ergebnissen führen.
Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Rechtsanwalt beraten, ob die Werte für Ihren speziellen Einzelfall zutreffen.