Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Kälble in allen Angelegenheiten des Familienrechts, wie z.B.

  • Unterhalt, ggü.
    Ehegatten
    Kindern
    Eltern
  • Trennung
  • Scheidung
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Streitigkeiten im Familienrecht sind für die Beteiligten häufig emotionale und finanzielle Ausnahmesituationen.

Die langjährige Erfahrung hat dabei gezeigt, dass ein besonnenes und konstruktives Vorgehen für die Beteiligten häufig hilfreicher und kostengünstiger ist, als unüberlegte und kurzsichtige Maßnahmen.

Wenn jedoch Gewalt, eine objektive Kindeswohlgefährdung oder die Existenzvernichtung im Raume steht, müssen zielgerichtete und wirkungsvolle Maßnahmen umgehend eingeleitet werden.

Ziel meiner Tätigkeit ist es deshalb, zunächst Ihre Rechtsposition zu ermitteln und Sie ausführlich über Ihre rechtliche Situation zu beraten. Gemeinsam mit Ihnen werden wir eine Strategie entwickeln, um Ihre Interessen und Ziele zu verwirklichen.

Soweit minderjährige Kinder durch die Streitigkeiten betroffen sind, bleibt der Schutz und die Förderung des Kindeswohles ein wesentlicher Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Der sog. Elternunterhalt ist ein zunehmendes Gebiet des Familienrechts. Sobald pflegebedürftige Eltern die Heimkosten nicht mehr alleine bezahlen können, springt zunächst der Sozialhilfeträger ein. Dieser versucht jedoch die verauslagten Gelder von den Kindern und mittelbar auch von den Schwiegerkindern einzutreiben. Die Post vom Sozialamt ist deshalb ein deutliches Warnsignal, um anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Auskünfte, die ohne anwaltliche Beratung erteilt wurden, sind aktenkundig und kaum noch revidierbar, selbst wenn sich der Sachverhalt später anders darstellt.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit kenne ich die besonderen Schwierigkeiten von Unternehmern und deren Ehegatten in familienrechtlichen Streitigkeiten. Die Kenntnis von gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlichen Zusammenhängen kann dabei ausschlaggebend für eine erfolgreiche Vertretung sein. Damit eine Trennung und Scheidung weder Ihre Existenz als Unternehmer noch Ihre Ansprüche als Ehepartner oder Unternehmerkind gefährdet, empfehle ich eine rechtzeitige anwaltliche Beratung.