Eine Tagung von und für Experten im Pflegerecht

Am 24. und 25. Januar 2020 fand der vom Springer Medizin Verlag ausgerichtete „Pflegekongress“ in Berlin statt. Integriert war der 25. Pflege-Recht-Tag.

Für anwaltliche Vertreter von Pflegeeinrichtungen, war der Pflegekongress fast schon ein Pflichttermin. Mit den beiden Richterinnen vom Bundessozialgericht (BSG) Frau Dr.  Meßling, die die Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften in der Pflege vorstellte, und Frau Dr. Waßer, welche die noch nicht veröffentlichte Entscheidung zum Unternehmergewinn bei Pflegesatzverhandlungen erörterte, waren gleich zwei Richterinnen vertreten, die die aktuelle Rechtsprechung im Pflegerecht maßgeblich mit prägen.

Beide Vertreterinnen des BSG stellten sich den teilweise sehr kritischen Fragen der Anwaltschaft, wofür sie Dank verdienen. Allerdings zeigten die Vorträge und die Repliken auch, dass die Sorgen und Nöte, die das BSG mit seinen Entscheidungen den Pflegeeinrichtungen beschert hat, vielleicht nicht immer ganz realisiert wurden.

Die Vorträge zur Haftung von Ärzten und Pflegeeinrichtungen am Lebensende von schwer pflegebedürftigen Bewohnern und die aktuelle strafrechtliche Entwicklung zur Sterbehilfe, durch die Professoren Spickhoff und Duttge, bestätigten unsere bisherige Anwaltspraxis zu diesen Themen. Die Vorträge zeigten einmal mehr, wie wichtig eine gute Beratung im Vorsorgerecht, insbesondere bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, ist.

Der 2-tägige Pflegekongress war ein echter Gewinn, zumal uns und anderen Kollegen in Diskussionen zu den Vorträgen die Möglichkeit gegeben wurde, auf Probleme hinzuweisen und offene Fragen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergeben, anzusprechen und zu erörtern.

Gerade die beiden Schwerpunktthemen Honorarkräfte und Unternehmergewinn haben erneut gezeigt, dass ohne eine kompetente anwaltliche Begleitung, Pflegeeinrichtungen existenziellen Schwierigkeiten bei der Bewältigung der anstehenden Probleme ausgesetzt sind. Ein juristischer Laie kann die an ihn gestellten Anforderung nicht mehr allein bewältigen.

Die Tagung hat einmal mehr gezeigt, dass nur Spezialisten, die sich wie wir auf das Pflegerecht fokussiert haben, den komplexen Anforderungen für die rechtliche Vertretung von Pflegeeinrichtungen gerecht werden können.