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Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen PartGmbB

Die Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen ist jetzt eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).

Im Rahmen diverser Berufsrechtsänderungen 2022 in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), wurde die Sozietät „Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen GbR“ am 01.10.2022 in die „Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen PartGmbB“ umgewandelt. Die Partnerschaft wurde am 12.12.2022 beim Amtsgericht Hannover in das Partnerschaftsregister zu PR 201485 eingetragen. Zwar ist die Haftung der PartGmbB nach der gesetzlichen Regelung, ähnlich einer GmbH, auf das Partnerschaftsvermögen beschränkt, jedoch besteht zur Absicherung der Mandatsangelegenheiten eine berufliche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 4 Mio. Euro.

Einzelvertretungsberechtigte Partner sind die Rechtsanwälte Frank Kälble, Martin Rokahr und Tomas Hermann.

Mit der Umwandlung der Sozietät in eine PartGmbB übernehmen auch wir die gesetzlichen Regelungen für eine moderne Berufsausübungsgemeinschaft, in der sich Rechtsanwälte in Ausübung ihrer freien Berufe zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen können.

Bei der Eintragung der PartGmbB in das Partnerschaftsregister ist erneut besonderer Wert auf die Ausrichtung der Partnerschaft in den Rechtsbereichen Arbeits-, Heim- und Pflegerecht mit der rechtlichen Beratung und Vertretung von Leistungserbringern in der Pflege gelegt worden.

Vor diesem Hintergrund werden alle Mandatsbeziehungen mit der Anwaltskanzlei Kälble & Kollegen PartGmbB fortgeführt und zukünftig neu begründet.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Ihre

RAe Kälble, Rokahr und Hermann