Schwerpunktseite Pflegereform
Mit der neuen Pflegereform hat der Gesetzgeber ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen mitten in der anhaltenden Corona-Pandemie vor eine weitere gewaltige Herausforderung gestellt.
Die Kopplung von Versorgungsverträge an eine faktische Tarifbindung, die Einführung von Leistungszuschüssen, die die Eigenanteile der Bewohner reduzieren sollen, und die Ankündigung von neuen Personalschlüsseln mit Erhöhung der Personalbedarfe, sind zeitaufwendige Projekte für jede Pflegeeinrichtung.
Gerade bei den sogenannten Tariflöhnen überwiegen Unsicherheiten und existentielle Gefahren für die Pflegeeinrichtungen, zumal die Pflegekassen mit der Umsetzung ihrer Informationspflichten, z.B. bei der Tarifübersicht und Veröffentlichung von Richtlinien, im Verzug sind.
Auf unserer Schwerpunktseite Pflegereform 2021/22 wollen wir Sie über wichtige Änderungen informieren und Ihnen eine Grundlage geben, Fehler zu vermeiden und richtige Entscheidungen zu treffen.
Selbstverständlich werden wir Sie bei Bedarf auch auf diesen Wegen begleiten.