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Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen

Das Land Niedersachsen hat am 30.03.2020 als erstes Bundesland einen Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen angeordnet. Hiervon ausgenommen sind nur Einrichtungen, die eine 14-tägige Quarantäne für neue Bewohner garantieren können. Anlass hat ein Wolfsburger Pflegeheim gegeben, in dem mittlerweile 17 Bewohner an den Folgen des Coronavirus gestorben sind. Andere Bundesländer werden Niedersachsen sicherlich mit solch drastischen Maßnahmen folgen.

 Praxistipp:

Der verhängte Aufnahmestopp ist auf jeden Fall zu beachten. Die Nichtbeachtung könnte sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch Schadensersatzpflichten ggü. Bewohnern und Mitarbeitern auslösen.

Die Landesregierung hat Kompensationsrechte angekündigt. Jede Pflegeeinrichtung, die vom Aufnahmestopp betroffen ist, sollte deshalb mindestens Name, Anschrift und PG von Interessenten dokumentieren, um später genaue Entschädigungsansprüche nachweisen zu können.

Sollten Sie bereits Heimverträge mit Bewohnern geschlossen haben, die aufgrund des Aufnahmestopps derzeit nicht einziehen dürfen, sollten Sie wegen der unklaren Rechtslage, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung, individuelle Lösungen suchen.

Ferner sollten die Zusatzausgaben für Schutzausrüstungen dokumentiert werden, da auch hier Entschädigungsleistungen angekündigt wurden.

Wir wünschen allen Mitarbeitern und Bewohnern weiterhin, bleiben Sie gesund, munter und zuversichtlich.

Ihre Anwaltskanzlei

Kälble & Kollegen