Verstoßen MDK-Prüfungen gegen den Datenschutz?
Neuer Beitrag in der Altenheim
Die DS-GVO hält nicht nur Klippen für Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Behörden und den MDK bereit. In einem Beitrag in der Zeitschrift Altenheim, untersucht RA Kälble die derzeitige Praxis des MDK bei Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach § 114a SGB XI. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Befragungen und Untersuchungen der Heimbewohner ohne eine DS-GVO-konforme Einwilligung unwirksam sind. Da die derzeitigen Einwilligungsformulare, zumindest des MDK in Niedersachsen, die strengen Vorgaben der DS-GVO nicht erfüllen, ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl der Qualitätsprüfungen rechtswidrig sind.
Mehr zum Thema in der Altenheim Februar 2020 (www.altenheim.net) oder ab März 2020 unter Veröffentlichungen.