Beitrag in der Altenheim zur Berechnung von Tariflöhnen in Pflegesatzverhandlungen
Pflegerecht: Tariflöhne in Pflegesatzverhandlungen richtig berechnen!
Die Diskussion um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der stationären Pflege hält an. RA Kälble stellt in einem Beitrag in der Zeitschrift „Altenheim“ die richtige Berechnung von Tariflöhnen dar.
Er verweist darauf, dass es weder einer vertraglichen Tarifbindung noch einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband bedarf. Die Pflegekassen müssen dagegen Gehälter bis zur Höhe eines beliebigen Tarifvertrages refinanzieren.
Allerdings sollte man in Pflegesatzverhandlungen darauf achten, dass die Tariflöhne in der richtigen Höhe angesetzt werden. Schließlich ist darauf zu achten, dass der einrichtungseinheitliche Eigenanteil nicht „aus dem Ruder“ läuft.
Mehr zum Thema in der Altenheim Oktober 2019 (www.altenheim.net) oder unter Veröffentlichungen.