Schwangerschaft und Corona

Viele Arbeitgeber fragen sich, ob die Beschäftigung von Schwangeren während Zeiten der Corona-Pandemie zusätzliche arbeitsrechtliche Maßnahmen erfordert. Hierzu möchten wir Ihnen einige Hinweise geben:

  1. Risiko für Schwangere bei Corona-Erkrankungen

Stand heute, gibt es noch keine belastbaren Hinweise darauf, dass Schwangere oder das ungeborene Leben durch Corona gefährdeter wären als die allgemeine Bevölkerung. Allerdings kann bisher eine COVID-19 Übertragung auf das ungeborene Leben nicht ausgeschlossen werden.

Das Robert-Koch-Institut führt gleichwohl in seinem Corona-Steckbrief vom 21.08.2020 aus, dass trotz einer nicht ausreichend aussagekräftigen Datenlage, eine erhöhte Empfänglichkeit durch SARS-CoV-2 bei Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden könne.

  1. Konsequenzen für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber bleibt vom Gesetzgeber aufgefordert, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung von Schwangeren am Arbeitsplatz möglichst vermieden wird und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ist.

Er ist deshalb nach § 5 ArbSchG und § 10 MuSchG verpflichtet, für den Arbeitsplatz der Schwangeren eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bei der auch die mögliche Gefährdung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 einzubeziehen ist.

Neben den besonderen Bedingungen des Arbeitsplatzes, sind deshalb auch die zusätzlichen Gefährdungen durch eine Erkrankung mit dem Coronavirus im Betrieb zu berücksichtigen.

  1. Gefährdungsbeurteilung

Bei einer solchen Gefährdungsbeurteilung sollte deshalb neben den üblichen Analysen, immer auch ein besonderer Schwerpunkt auf die aktuellen Vorgaben der Gewerbeaufsichtsämter und des Robert-Koch-Instituts zu den Hygieneregeln während der Corona-Pandemie berücksichtigt werden.

  1. Weiterführende Informationen

Unter folgenden Links finden Sie weiterführende Informationen und Arbeitsmaterialien für die Gefährdungsanalyse und den Umgang mit Schwangeren während der Corona-Pandemie:

a) Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen

https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/arbeitsschutz/mutterschutz/downloads/ratgeber-zum-thema-mutterschutz-52138.html

b) Robert-Koch-Institut

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Pflege/Dokumente.html

c) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Mutterschutz durch Arbeitgeber

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/arbeitgeberleitfaden-zum-mutterschutz/121860

  1. Praxistipp

Die Schwangerschaft einer Beschäftigten stellt keine erhöhten Sorgfaltspflichten an den Arbeitgeber. Allerdings sind bereits die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers bei bekannter Schwangerschaft einer Beschäftigten derart hoch, dass diese sorgfältig zu beachten und zu erfüllen sind.

Gewerbeaufsichtsämter bieten wirksame Hilfsmittel für Gefährdungsanalysen an. Bei weitergehende Fragen oder Problemen im Einzelfall kann Ihnen auch Ihr Anwalt hilfreiche Unterstützung bieten.